[title size=1]Akupunktur (IGeL)[/title]

Neben den Diagnosen, bei denen von den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernommen werden, hilft die Akupunktur auch bei vielen anderen Beschwerden.

Häufig setzt man die Akupunktur bei Allergiebehandlungen, gynäkologischen Problemen oder im Rahmen eines Therapiekonzeptes bei Nikotinentwöhnung ein. Durch meine fundierte Ausbildung mit anschließender Prüfung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe und mittlerweile mehrjähriger Erfahrung in der Ausübung der Akupunktur bin ich auch in der Lage nicht-orthopädische Krankheitsbilder mit den Maßnahmen der traditionell chinesischen Medizin anzugehen.

Sicherlich gibt es auch Krankheitsbilder wie z.B. Tinnitus, die auf Akupunktur nicht immer gut ansprechen, aber da es im Rahmen der Durchführung der Akupunkturmaßnahmen zu nahezu keinen Nebenwirkungen kommt, ist ein therapeutischer Versuch jederzeit sinnvoll.

Auch besteht die Möglichkeit, eine einmal begonnene oder durchgeführte Therapie bei Lendenwirbelsäulenbeschwerden oder Knie-Arthrose nach Absolvierung der Einheiten, die durch die Krankenkassen finanziert werden, auf eigene Kosten fortzusetzen oder schon vor Ablauf der 12-monatigen Pause neu zu starten.

Bei Fragen sprechen Sie uns ruhig an.

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